![]() Levetzowstr. 22 * 10555 Berlin |
|
|
Immobilien nach Bundesländer
Ein Land (umgangssprachlich, aber nicht offiziell auch Bundesland) ist nach der Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer derzeit 16 teilsouveränen Gliedstaaten: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Länder sind nach Rechtsprechung und herrschender Lehre originäre Staatsrechtssubjekte. Durch Artikel 32 Absatz 3 Grundgesetz hat ihnen der Bund zudem beschränkte Völkerrechtssubjektivität verliehen. Dementsprechend können die Länder Verträge mit anderen Völkerrechtssubjekten abschließen, allerdings nur mit Zustimmung der Bundesregierung und soweit sie für die Gesetzgebung zuständig sind.
|